Kampagne: TSG 87 VERBINDET!

Navigation überspringen

Nachrichten


Vorstand - Kinderschutz im Verein
Logo Kindeswohl - Wir machen mit
Sportvereine dürfen bei Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben. Das heißt, Kinderschutz ist im Verein verankert und es gibt ein gemeinsames Verständnis davon, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird. Der Verein ist in der Lage, Probleme wahrzunehmen und hat den Mut diese anzusprechen.

Konkret heißt das:

  • der Vorstand hat das Thema aufgenommen und eine geeignete Ansprechperson gefunden (innerhalb oder außerhalb des Vorstands).
  • diese Ansprechperson nimmt an einer Qualifizierungsmaßnahme teil und ist im Verein bekannt.
  • alle Ãœbungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen haben sich mit diesem Thema befasst (Unterzeichnung eines Verhaltenskodexes, Verabschiedung vereinsinterner Verhaltensregeln ...).
  • der Vorstand klärt, für wen und welche Tätigkeitsbereiche ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen ist.

Da wir in der TSG 1887 Kassel-Niederzwehren zum Wohl der Kinder und Jugendlichen ehrenamtlich arbeiten, dies aber, gemäß der Stadt Kassel, einer verbindlichen, schriftlichen Erklärung bedarf, werden alle Abteilungsleiter/innen der einzelnen Sparten gebeten die Übungsleiter zu nennen, welche ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen haben.
Dies erfolgt im Rahmen des Kasseler Modells, welches besagt, dass die Vereine aufgefordert sind, die Vereinbarung gemäß §72a Abs. 2,4 (SGB 8) zu unterzeichnen, der den bestmöglichen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdungen und sexueller Gewalt als Ziel hat.

Mit Hilfe der Sportjugend Hessen soll dieses Ziel umgesetzt werden.

Wer ist denn nun betroffen?
Betroffen sind alle Ãœbungsleiter und Betreuer,

  • die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
  • die Fahrten und Freizeiten mit Ãœbernachtungen begleiten.
  • die Einzeltraining mit Kindern und Jugendlichen durchführen.

Was muss ich machen?

Andrea Schneider, unsere Ansprechperson im Verein, sind die erweiterten Führungszeugnisse vorzulegen, damit sie diese erfassen kann. Übungsleiter, welche ein erweitertes Führungszeugnis beim Arbeitgeber vorliegen haben (z.B. Lehrer, Erzieher...), brauchen KEIN neues Zeugnis zu beantragen - es reicht eine Kopie des vorliegenden Dokumentes.

Muss ich das erweiterte Führungszeugnis bezahlen?

Nein, die Kosten müssen die Übungsleiter selbstverständlich nicht tragen! Vordrucke für die kostenlose Anforderung des Zeugnisses sind bei Andrea Schneider erhältlich.

Lediglich die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses kommt auf die entsprechenden Übungsleiter/ innen und Betreuer/innen zu. Bei ungeklärten Fragen und Bedenken können sich alle Übungsleiter/innen und Betreuer/innen gerne bei Andrea Schneider per Mail:

jugendausschuss(at)tsg1887kassel.de oder telefonisch unter 0561 - 9413988 melden.

Verfasserin:

Nadine Hüner, (Pressesprecherin TSG 87)
Autor: Administrator, erstellt am: 22.02.2019 - 17:56 Uhr

 
Kommentar hinzufügen 0 Kommentar(e)
Druckansicht dieses Artikels Druckansicht dieses Artikels
Diesen Artikel per E-Mail verschicken. Artikel per E-Mail verschicken

 

Wir verwenden Coockies, die Daten zur technischen Sitzungssteuerung im Speicher des Browsers ablegen. Diese Cookies enthalten keinerlei personenbezogene Daten und verlieren ihre Bedeutung mit dem Verlassen der Website.
Hier gelangen Sie zu unserer Datenschutzerklärung.
OK