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Vorstand - Kinderschutz im Verein |
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Sportvereine dürfen bei Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben. Das heißt, Kinderschutz ist im Verein verankert und es gibt ein gemeinsames Verständnis davon, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird. Der Verein ist in der Lage, Probleme wahrzunehmen und hat den Mut diese anzusprechen. Konkret heißt das:
Da wir in der TSG 1887 Kassel-Niederzwehren zum Wohl der Kinder und Jugendlichen ehrenamtlich arbeiten, dies aber, gemäß der Stadt Kassel, einer verbindlichen, schriftlichen Erklärung bedarf, werden alle Abteilungsleiter/innen der einzelnen Sparten gebeten die Übungsleiter zu nennen, welche ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen haben. Wer ist denn nun betroffen?
Was muss ich machen? Andrea Schneider, unsere Ansprechperson im Verein, sind die erweiterten Führungszeugnisse vorzulegen, damit sie diese erfassen kann. Übungsleiter, welche ein erweitertes Führungszeugnis beim Arbeitgeber vorliegen haben (z.B. Lehrer, Erzieher...), brauchen KEIN neues Zeugnis zu beantragen - es reicht eine Kopie des vorliegenden Dokumentes.Muss ich das erweiterte Führungszeugnis bezahlen? Nein, die Kosten müssen die Übungsleiter selbstverständlich nicht tragen! Vordrucke für die kostenlose Anforderung des Zeugnisses sind bei Andrea Schneider erhältlich.Lediglich die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses kommt auf die entsprechenden Übungsleiter/ innen und Betreuer/innen zu. Bei ungeklärten Fragen und Bedenken können sich alle Übungsleiter/innen und Betreuer/innen gerne bei Andrea Schneider per Mail: jugendausschuss(at)tsg1887kassel.de oder telefonisch unter 0561 - 9413988 melden.Verfasserin: Nadine Hüner, (Pressesprecherin TSG 87) |
Autor: Administrator, erstellt am: 22.02.2019 - 17:56 Uhr |
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